Ratgeber
Handyvertrag: Frist und Verlängerung
Beim Handyvertrag greifen drei Dinge ineinander: die Mindestvertragsdauer, die Kündigungsfrist und die Frage, was nach dem Ende der Bindung passiert. Wer eines davon übersieht, zahlt weiter. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik und sagt dazu, wo du die für dich geltenden Zahlen nachliest.
Stand: August 2026
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Fast jeder Ärger mit einem Handyvertrag entsteht daraus, dass diese drei Dinge durcheinandergehen.
- Die Mindestvertragsdauer ist der Zeitraum, in dem du an den Vertrag gebunden bist. Vorher aussteigen geht in der Regel nicht ohne Kosten.
- Die Kündigungsfrist ist der Vorlauf, den deine Kündigung braucht. Sie sagt, wie lange vor dem gewünschten Ende die Erklärung beim Anbieter sein muss.
- Der Kündigungstermin war früher der Stichtag, zu dem eine Kündigung überhaupt wirken konnte, etwa der Monatsletzte. Genau daran sind viele Kündigungen gescheitert.
Die Bindung sagt also, ab wann du kündigen kannst. Die Frist sagt, wie früh du das tun musst. Beides muss zusammenpassen, sonst läuft der Vertrag weiter.
Die Mindestvertragsdauer
Für Verbraucherverträge über Telefon und Internet gibt es in Österreich eine gesetzliche Obergrenze. Die RTR, die zuständige Regulierungsbehörde, schreibt dazu, dass die maximale Mindestvertragsdauer bei 24 Monaten liegt und diese 24 Monate nur zulässig sind, wenn du dafür eine entsprechende Gegenleistung bekommst, etwa ein vergünstigtes Endgerät.
Ein zweiter Punkt steht in derselben Bestimmung und ist deutlich weniger bekannt: Der Anbieter muss dir je Dienst auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Du musst dich also nie auf vierundzwanzig Monate einlassen, wenn du das nicht willst. Der kürzere Vertrag ist meist teurer im Monat, aber er ist dein Recht, nicht ein Entgegenkommen.
Wie lang deine Bindung tatsächlich ist, steht in deinem Vertrag. Es gibt Tarife ganz ohne Bindung, solche mit zwölf Monaten und solche mit vierundzwanzig. Die Obergrenze aus dem Gesetz sagt nichts darüber, was in deinem Fall vereinbart wurde.
Was nach dem Ende der Bindung passiert
Ein Handyvertrag hört mit dem Ende der Mindestvertragsdauer nicht von selbst auf. Er läuft weiter, bis jemand ihn beendet. Das ist der Punkt, an dem die meisten Verträge still ein drittes und viertes Jahr weiterlaufen.
Bei Verbraucherverträgen gilt laut RTR: Der Vertrag kann jederzeit beendet werden, die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Diese Grenze gilt nicht erst nach der Bindung, sondern von Anfang an. Zusätzlich weist die RTR darauf hin, dass ein Kündigungstermin zum jeweiligen Monatsletzten nicht mehr zulässig ist. Praktisch heißt das: Es zählt nur noch die Frist. Du musst nicht mehr auf einen festen Stichtag warten, um überhaupt kündigen zu können.
Der Zeitpunkt, an dem es eng wird
Kritisch ist der Übergang. Wenn du den Vertrag genau mit dem Ende der Bindung beenden willst, muss die Kündigung um die Länge der Frist vorher da sein.
Beispiel. Deine Bindung endet mit 31. Mai. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von einem Monat. Dann muss deine Kündigung spätestens Ende April beim Anbieter eingelangt sein. Schickst du sie am 10. Mai, ist die Bindung zwar vorbei, der Vertrag läuft aber noch bis in den Juni. Ob das dann teuer wird oder nur unpraktisch, hängt davon ab, was in deinem Vertrag steht.
Daraus folgt eine einfache Regel: Trag dir nicht das Ende der Bindung in den Kalender ein, sondern den Tag, an dem die Kündigung raus muss. Und leg noch zwei Wochen Puffer davor. Ein Vertrag, den du im Jänner mit 24 Monaten Bindung abgeschlossen hast, gehört also nicht als Termin in den Jänner zwei Jahre später, sondern deutlich davor.
Der Anbieter muss dich informieren
Du bist mit dem Datum nicht allein. Nach den Neuerungen im Nutzerschutz, die die RTR zum Telekommunikationsgesetz 2021 beschreibt, treffen den Anbieter Informationspflichten über das Ende der vertraglichen Bindung und die Kündigungsmöglichkeiten. Dazu kommt eine regelmäßige Tarifberatung, also ein Hinweis darauf, welcher Tarif nach deinem Nutzungsverhalten passen würde.
Verlass dich trotzdem nicht darauf. Diese Hinweise kommen oft per Mail oder im Kundenportal und gehen unter. Der eigene Kalendereintrag ist verlässlicher.
Wenn der Preis steigt
Preiserhöhungen mitten in der Laufzeit sind der zweite häufige Fall. Die Arbeiterkammer beschreibt dazu ein außerordentliches Kündigungsrecht: Der Anbieter muss über die Änderung informieren und auf dieses Kündigungsrecht hinweisen, und du kannst bis zum Inkrafttreten der neuen Preise kostenlos kündigen. Die Mitteilung muss dabei mindestens drei Monate vor dem Inkrafttreten kommen, du hast also Zeit zum Rechnen. Die AK nennt außerdem, dass offene Zahlungen für ein vergünstigtes Gerät davon unberührt bleiben können.
Nicht jede Preisänderung löst dasselbe aus. Manche Verträge enthalten von vornherein vereinbarte Anpassungen, etwa eine Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex. Genau dort entsteht laut RTR kein kostenloses Kündigungsrecht, weil die Erhöhung nicht einseitig kommt, sondern schon im Vertrag steht. Ob dir im konkreten Fall ein Kündigungsrecht zusteht und bis wann, muss aus der Mitteilung des Anbieters hervorgehen. Wenn das dort fehlt oder unklar bleibt, ist das ein guter Anlass für einen Anruf bei der Arbeiterkammer.
Wichtig ist vor allem, das Schreiben nicht wegzulegen. Solche Mitteilungen sehen aus wie Werbung und enthalten eine Frist. Wenn eine Erhöhung angekündigt wird, ist das der Moment, in dem du deinen Vertrag ohnehin einmal ansehen solltest.
Die Rufnummer mitnehmen
Beim Anbieterwechsel wollen viele ihre Nummer behalten. Hier wird oft die Reihenfolge falsch verstanden. Zuerst kündigen und dann wechseln ist nicht nötig, die Mitnahme beendet den alten Vertrag von selbst. Eine eigene Kündigung kann sich trotzdem lohnen, und zwar aus einem Grund, der bares Geld betrifft.
Die RTR beschreibt den Ablauf so: Du brauchst eine Nummernübertragungsinformation, kurz NÜV-Information. Sie hält fest, dass dein Vertrag aufrecht ist, und zeigt die Kosten der Mitnahme. Du bekommst sie kostenlos, sie ist 90 Tage gültig, und in einem Shop, den der Anbieter selbst betreibt, muss sie dir binnen 20 Minuten ausgehändigt oder per Mail geschickt werden. In Partnershops gilt diese Frist nicht, und wenn du sie schriftlich anforderst, dauert es länger. Mit dieser Information beauftragst du beim neuen Anbieter die Mitnahme.
Zwei Punkte dazu sind entscheidend:
- Die Mitnahme beendet deinen alten Vertrag. Laut RTR endet der Vertrag mit der Durchführung des Nummernwechsels, außer du verlangst ausdrücklich die Fortführung. Nötig ist eine eigene Kündigung deshalb nicht. Sie kann sich aber lohnen: Bei dieser automatischen Beendigung fallen laut RTR immer zumindest die Grundentgelte für die Dauer der Kündigungsfrist an, also für einen Vertrag, den du längst nicht mehr nutzt. Wer den Wechseltermin schon kennt, kündigt besser gesondert und verkürzt damit die Laufzeit. Die Portierung gefährdet das nicht, sie darf innerhalb einer laufenden Kündigungsfrist nicht verweigert werden.
- Bestehende Verpflichtungen bleiben. Bist du noch in der Mindestvertragsdauer, gelten die vereinbarten Verpflichtungen weiter, und auch die Kündigungsfrist läuft weiter. Die Mitnahme selbst ist kostenfrei, offene Restentgelte werden dadurch nicht kleiner. Deshalb steht auf der NÜV-Information, was der Wechsel kostet. Lies diese Zahl, bevor du unterschreibst.
Und wenn schon gekündigt ist: Die RTR hält fest, dass die Mitnahme der Nummer noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beim neuen Anbieter beantragt werden kann, sofern du nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hast. Eine gekündigte Nummer ist also nicht sofort verloren.
Damit die Kündigung nachweisbar ist
Unabhängig vom Weg, den dein Anbieter anbietet, gilt: Du musst im Streitfall beweisen können, dass und wann du gekündigt hast.
- Schriftlich kündigen und den Wortlaut aufheben.
- Kundennummer und Rufnummer angeben, damit die Zuordnung eindeutig ist.
- Ein konkretes Datum nennen und ergänzen, dass die Kündigung sonst zum nächstmöglichen Zeitpunkt gelten soll.
- Eine Bestätigung verlangen. Kommt keine, nachfragen.
- Bei Postversand einen Nachweis über die Aufgabe aufbewahren.
Ein Muster dafür findest du in der Vorlage zum Kündigen. Und was dein Vertrag samt allen anderen Abos im Jahr kostet, rechnest du hier ohne Anmeldung und ohne Bankzugang aus.
Zur RechenhilfeKeine Rechtsberatung
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Er beschreibt die übliche Mechanik von Bindung, Frist und Verlängerung und gibt wieder, was RTR und Arbeiterkammer dazu veröffentlichen. Welche Fristen und Bedingungen für dich gelten, ergibt sich aus deinem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Anbieters. Rechtslage und Auslegung können sich ändern. Bei einem konkreten Fall oder einem Streit mit dem Anbieter wende dich an die Arbeiterkammer, an die RTR-Schlichtungsstelle oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Quellen